Inventarbearbeitung
Kategorie
Baudaten
Bauherrschaft
Planung
Inventarbearbeitung
2018-2022
Gemeinde Fischenthal
Architekturbüro Johann Frei
Gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich §203 sind der Kanton (überkommunal) und die Gemeinden (kommunal) dazu verpflichtet, Inventare der schützenswerten Objekte zu führen. Diese Inventare identifizieren Gebäude und Objekte, für die nach einer Besichtigung von aussen und einer Recherche in den einschlägigen Archiven eine Schutzvermutung besteht. Im Rahmen eines Bauvorhabens wird dann im Detail geprüft, ob das betroffene Gebäude schutzwürdig und -fähig ist. Zudem findet eine Güterabwägung statt.
Die Bearbeitung des Inventars wird in Zusammenarbeit mit den externen Mitarbeitern Oliver Roth und Tobias Sigrist durch das Architekturbüro Johann Frei, Inhaber Florian Grunder geführt.